Ombudsstelle

Redaktionelle Sendungen von schweizerischen Radio- und Fernsehveranstaltern können gemäss Art. 92 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bei der zuständigen Ombudsstelle beanstandet werden. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Ablehnung eines Begehrens um Zugang zum Programm.

Ombudsstelle RTV
Dr. Oliver Sidler
Postfach 7517
6302 Zug